Der Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes wurde veröffentlicht und befindet sich in der Anhörung. Es zielt darauf ab, die Kompetenzen von Pflegekräften zu erweitern, die Bürokratie in der Pflege zu verringern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Dabei sind mehrere gesetzliche Änderungen in verschiedenen Gesetzen vorgesehen.
Inhalt:
A) Übersicht über die geplanten Änderungen und die betroffenen Paragrafen
B) Kritische Stimmen
C) Wie ist der weitere Zeitplan?
Anlage: Referentenentwurf zum Download
A) Übersicht über die geplanten Änderungen und die betroffenen Paragrafen
1. Änderung des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung
2. Änderung des Pflegeberufegesetzes (PflBG)
3. Änderung des Sozialgesetzbuches V (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung
4. Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
5. Änderung des Tarifvertragsgesetzes (TVG)
6. Änderung des Kammergesetzes
7. Änderung des Weiterbildungsförderungsgesetzes (WBFöG)
8. Änderung des Pflegezeitgesetzes (PfÄnderungenlegeZG)
9. Änderung des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe)
B) Kritische Stimmen
Insgesamt gibt es zu den geplanten Änderungen durch das Pflegekompetenzgesetz eine breite Palette an kritischen Stimmen. Die Hauptsorgen beziehen sich auf eine mögliche Überlastung der Pflegekräfte, die finanzielle Machbarkeit der Reformen, den Bürokratieabbau, der sich in der Praxis als unzureichend erweisen könnte, und die Umsetzung der Digitalisierung. Zudem gibt es Widerstände gegen die Einführung oder Stärkung von Pflegekammern sowie gegen die zusätzlichen Ausbildungsanforderungen, die den Zugang zum Pflegeberuf erschweren könnten. Aus dem Bereich der Pflegeverbände gibt es große Skepsis und viele Fragen gegenüber den geplanten Änderungen im § 92 SGB XI.
C) Wie ist der weitere Zeitplan?
Der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes sieht vor, dass der Gesetzentwurf voraussichtlich im Herbst 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wird. Ziel ist es, das Gesetz bis zum Ende des Jahres durch den Bundestag zu bringen. Die konkreten Maßnahmen sollen ab dem Jahr 2025 in Kraft treten. Aktuell wurden die Verbände zur Stellungnahme aufgefordert, diese soll bis zum 30.09.2024 abgeschlossen sein. Eine mündliche Anhörung zur Erörterung des Referentenentwurfes soll am 02.10.2024 stattfinden.
Es wird erwartet, dass die Verhandlungen über die Details des Gesetzes in den kommenden Monaten intensiv weitergeführt werden, um sicherzustellen, dass es wie geplant implementiert werden kann. Dabei spielt die Abstimmung zwischen Bund, Ländern und den Pflegeverbänden eine wesentliche Rolle.
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