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Das Pflegekompetenzgesetz: Stärkung der Pflegeberufe und Neuerungen im Gesundheitswesen

Redaktion • 22. September 2024

Der Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes wurde veröffentlicht und befindet sich in der Anhörung. Es zielt darauf ab, die Kompetenzen von Pflegekräften zu erweitern, die Bürokratie in der Pflege zu verringern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.


Dabei sind mehrere gesetzliche Änderungen in verschiedenen Gesetzen vorgesehen.


Inhalt:

A) Übersicht über die geplanten Änderungen und die betroffenen Paragrafen

B) Kritische Stimmen

C) Wie ist der weitere Zeitplan?

Anlage: Referentenentwurf zum Download



A)  Übersicht über die geplanten Änderungen und die betroffenen Paragrafen


1. Änderung des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung


  • § 92 SGB XI: Anpassung der Rahmenverträge zur Reduktion der Dokumentationspflichten, Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen und neue Vergütungsregelungen.
  • § 113 SGB XI: Anpassung der Qualitätsprüfungen und -anforderungen im Zusammenhang mit den erweiterten Kompetenzen der Pflegekräfte und der Digitalisierung.
  • § 37 SGB XI: Einführung neuer Regelungen zur stärkeren Förderung ambulanter Pflegeleistungen, um Pflegebedürftige länger zu Hause zu versorgen.
  • § 36 SGB XI: Änderungen zur Verbesserung der Vergütungssysteme in der ambulanten Pflege und zur Anpassung an neue Aufgabenfelder der Pflegekräfte.


2. Änderung des Pflegeberufegesetzes (PflBG)


  • § 4 PflBG: Anpassung der Ausbildungsinhalte zur Einführung erweiterter Handlungskompetenzen für Pflegefachkräfte, insbesondere in der eigenständigen Durchführung medizinischer Tätigkeiten.
  • § 53 PflBG: Erweiterung der Weiterbildungsregelungen für Pflegekräfte, um neue Spezialisierungen zu ermöglichen.


3. Änderung des Sozialgesetzbuches V (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung


  • § 63 SGB V: Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte, vorwiegend bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln und Medikamenten in bestimmten Bereichen.
  • § 132 SGB V: Anpassung der Rahmenvereinbarungen für häusliche Krankenpflege, um den Pflegekräften mehr Spielraum bei der Versorgung der Versicherten zu geben.


4. Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)


  • § 7 ArbZG: Einführung flexiblerer Arbeitszeitregelungen für Pflegekräfte, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen, insbesondere bei Schichtarbeit.


5. Änderung des Tarifvertragsgesetzes (TVG)


  • § 9 TVG: Einführung von einheitlichen tariflichen Mindeststandards für Pflegeberufe, um die Vergütung und Arbeitsbedingungen zu verbessern.


6. Änderung des Kammergesetzes


  • § 8 Pflegeberufekammergesetz (PflegeKG): Einführung oder Stärkung von Pflegekammern, um die politische Vertretung und Selbstverwaltung der Pflegeberufe zu fördern.


7. Änderung des Weiterbildungsförderungsgesetzes (WBFöG)


  • § 3 WBFöG: Einführung staatlicher Förderprogramme für die Weiterbildung von Pflegekräften, insbesondere für Spezialisierungen und Qualifikationen im Bereich der Intensivpflege und Palliativversorgung.


8. Änderung des Pflegezeitgesetzes (PfÄnderungenlegeZG)


  • § 3 PflegeZG: Erleichterung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch flexiblere Pflegezeitregelungen für berufstätige Angehörige.


9. Änderung des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe)


  • § 23 SGB IX: Erweiterung der Rehabilitationsleistungen in der Pflege, um Pflegekräfte in ihrer physischen und psychischen Belastung zu unterstützen.


B) Kritische Stimmen


Insgesamt gibt es zu den geplanten Änderungen durch das Pflegekompetenzgesetz eine breite Palette an kritischen Stimmen. Die Hauptsorgen beziehen sich auf eine mögliche Überlastung der Pflegekräfte, die finanzielle Machbarkeit der Reformen, den Bürokratieabbau, der sich in der Praxis als unzureichend erweisen könnte, und die Umsetzung der Digitalisierung. Zudem gibt es Widerstände gegen die Einführung oder Stärkung von Pflegekammern sowie gegen die zusätzlichen Ausbildungsanforderungen, die den Zugang zum Pflegeberuf erschweren könnten. Aus dem Bereich der Pflegeverbände gibt es große Skepsis und viele Fragen gegenüber den geplanten Änderungen im § 92 SGB XI.

 

C) Wie ist der weitere Zeitplan?


Der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes sieht vor, dass der Gesetzentwurf voraussichtlich im Herbst 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wird. Ziel ist es, das Gesetz bis zum Ende des Jahres durch den Bundestag zu bringen. Die konkreten Maßnahmen sollen ab dem Jahr 2025 in Kraft treten. Aktuell wurden die Verbände zur Stellungnahme aufgefordert, diese soll bis zum 30.09.2024 abgeschlossen sein. Eine mündliche Anhörung zur Erörterung des Referentenentwurfes soll am 02.10.2024 stattfinden.


Es wird erwartet, dass die Verhandlungen über die Details des Gesetzes in den kommenden Monaten intensiv weitergeführt werden, um sicherzustellen, dass es wie geplant implementiert werden kann. Dabei spielt die Abstimmung zwischen Bund, Ländern und den Pflegeverbänden eine wesentliche Rolle.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (PDF)

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