Der Paritätische hatte zusammen mit den anderen Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) im Januar 2021 hinsichtlich der Beförderung von Tagespflegegästen Änderungsbedarf zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts eingebracht.
Die BAGFW forderte konkret eine Änderung der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz vorzunehmen. Ziel sollte sein, auch die Beförderung von pflegebedürftigen, kranken und ähnlich hilfsbedürftigen Personen mit Kraftfahrzeugen zu, durch und von Einrichtungen, die der Betreuung oder Behandlung dieser Personenkreise dienen, von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes zu befreien.
Leider wurde im Personenbeförderungsrecht keine entsprechende Änderung vorgenommen. Der Paritätische und die BAGFW bleiben an der Problematik dran.
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