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COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV

Redaktion • 5. Mai 2021

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gestern die Leistungsanbieter-Verbände über die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ informiert. Damit verbunden war eine Information mit für Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige und Besucher*innen besonders relevanten Passagen in den §§ 4 und 8 der Verordnung.


Verordnung der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 |COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung–SchAusnahmV (PDF)


COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung | Für Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige und Besucher*innen besonders relevante §§ 4 und 8 (Word)

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