Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gestern die Leistungsanbieter-Verbände über die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ informiert. Damit verbunden war eine Information mit für Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige und Besucher*innen besonders relevanten Passagen in den §§ 4 und 8 der Verordnung.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr