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Testverpflichtung für geimpfte Bewohner von Pflegeeinrichtungen kaum noch zu vermitteln

Redaktion • 16. April 2021
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) hat gegenüber dem Sozialministerium eindringlich auf die Problematik der Testverpflichtung von geimpften Bewohnerinnen und Bewohner hingewiesen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Testungen für diesen Personenkreis nehme ab.

In der Stellungnahme heißt es: „…Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zwischenzeitlich nahezu alle Heimbewohner sowohl ihre Erst- als auch ihre Zweitimpfung erhalten haben, ist ein Festhalten an der Verpflichtung zur zweimaligen Testung der Bewohner pro Woche kaum noch zu vermitteln…“

Während die SPG die regelmäßige Testung von Mitarbeitern und Besuchern unterstützt, weist sie darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Pflegeeinrichtungen sein kann, geimpfte Bewohner gegen ihren Willen zur Testung zu nötigen. Sanktionen gegenüber Bewohnern, welche sich einer Testung in   der   bisherigen   Frequenz   von zweimal pro Woche verweigern, sind nach Überzeugung der SPG „mit dem Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben nicht vereinbar und daher völlig inakzeptabel.“

Daher spreche man sich dafür aus, die bisherige Verpflichtung für die Bewohner zur Testung in der Weise zu ändern, dass den Bewohnern angeboten wird, eine freiwillige Testung in der Frequenz von zweimal pro Woche in Anspruch zu nehmen.

Das Land kam diese Forderung in der aktuellen Fassung der Rechtsverordnung nicht nach. In Gesprächen mit Vertretern des Ministeriums kam der Hinweis, dass es sich „die Pflegeeinrichtungen zu einfach machen würden.“

Testverordnung für Stationäre Pflegeeinrichtungen - Positionierung der SPG (PDF)

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