Tagespflege im Saarland: Regelung zur tageweisen Überbelegung vereinbart
Ab 2026 gilt eine neue Vereinbarung zur Flexibilisierung der Platzbelegung in der Tagespflege. Die Mitgliedsverbände der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) haben sich mit den Kostenträgern darauf verständigt, eine tageweise Überbelegung zu ermöglichen – sofern die zugelassene Platzzahl im Jahresdurchschnitt eingehalten wird.
Die entsprechende Regelung ist in einer Protokollnotiz festgehalten und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel ist es, die Auslastung der Einrichtungen flexibler zu gestalten und auf schwankende Bedarfe besser reagieren zu können.
Kurz zusammengefasst:
- tageweise Überschreitung der Platzzahl möglich
- Einhaltung der genehmigten Plätze im Jahresdurchschnitt erforderlich
- Gültig ab 01.01.2026
Weitere Informationen:
Quelle: Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) >

