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Zum 1. Januar 2026 tritt eine weiterentwickelte Vereinbarung gemäß § 132h SGB V für Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V in Kraft.
Der Bundesrat hat heute zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) einen Beschluss gefasst. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte und (etwas) weniger Bürokratie getan.
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 17.10. und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31.10.2025 ist das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz rechtskräftig und soll weitgehend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Pflegemindestlohn soll nach Empfehlung der Pflegekommission erneut steigen. Vorgesehen sind zwei weitere Erhöhungsschritte zum 1. Juli 2026 und 1. Juli 2027 – gestaffelt nach Qualifikation.
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Hinweis: Informationen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind, finden Sie auf der Themenseite Pflegepolitik.
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