Mindestlöhne
Für alle Mitarbeiter*innen außerhalb der Pflege, z.B. in Dienstleistungsgesellschaften, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro/Std. brutto. Zum 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 Euro/Std. brutto angehoben.
Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 24.06.2021: Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten. Dies umfasst auch die Bereitschaftszeiten. Mehr...
Stand 15.04.2024
B) Pflege – Mindestlöhne
Ab 1. Mai 2024 erhalten Hilfskräfte mindestens 15,50 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte 19,50 Euro. Eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege soll dann zum 1. Juli 2025 folgen. Sie ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt – ebenso wie die erste Erhöhung zum Mai – einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Die Höhe des Pflegemindestlohns findet sich in der
Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung
vom 28. November 2023, die bereits zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist.
Mindeststundenlohn für Pflegehilfskräfte
Gültig | Betrag |
---|---|
ab 01.02.2024 | 14,15 € |
ab 01.05.2024 | 15,50 € |
ab 01.07.2025 | 16,10 € |
Mindeststundenlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte
(1-jährige Ausbildung)
Gültig | Betrag |
---|---|
ab 01. 02.2024 | 15,25 € |
ab 01.05.2024 | 16,50 € |
ab 01.07.2025 | 17,35 € |
Mindeststundenlohn für Pflegefachkräfte
Gültig | Betrag |
---|---|
ab 01.02.2024 | 18,25 € |
ab 01.05.2024 | 19,50 € |
ab 01.07.2025 | 20,50 € |
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