Personal- und Tariffragen


Aktuelles 

von Redaktion 19. Dezember 2025
Der Bundesrat hat heute zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) einen Beschluss gefasst. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte und (etwas) weniger Bürokratie getan.
von Redaktion 12. Dezember 2025
Der Pflegemindestlohn soll nach Empfehlung der Pflegekommission erneut steigen. Vorgesehen sind zwei weitere Erhöhungsschritte zum 1. Juli 2026 und 1. Juli 2027 – gestaffelt nach Qualifikation.
von Redaktion 5. Dezember 2025
Die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften in der Pflege sollte aus vielen guten Gründen vermieden werden. Dennoch kann eine Situation entstehen, die den Einsatz von Zeitarbeit unumgänglich macht. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat das Muster „Rahmenvertrag zur Zeitarbeitnehmerüberlassung“ veröffentlicht.
von Redaktion 5. Dezember 2025
Die krankheitsbedingten Fehlzeiten in sozialen Einrichtungen haben in den letzten Jahren ein Rekordniveau erreicht. Eine Fachveranstaltung des Paritätischen befasste sich mit der Problemlage auf der Grundlage aktueller Zahlen am 30.10.2025. Die Dokumentation wurde jetzt veröffentlicht.
Weitere Nachrichten

Beschäftigtenverzeichnis ambulante Pflege

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen.

Fristveränderung zur Nutzung der LBNR

Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den § 293(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte | Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Informationen zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur finden Sie hier.

Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland zu arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.

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Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb) | Informationsportal Anerkennung in Deutschland

Mitgliederservice

Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) vertritt die Interessen der angeschlossenen Mitglieder der Paritätischen Landesverbände sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
Sie verhandelt für ihre Mitglieder die erforderlichen Tarifverträge und unterstützen sie auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.

Paritätische Tarifgemeinschaft