Inhalt
Aktuelles
Personalbemessung in der Pflege
Informationen zu der ab dem 1. Juli 2023 geltenden Regelungen zur Personalbemessung in vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Gesetzliche Grundlage ist der § 113c SGB XI. Die konkrete Umsetzung wird für jedes Bundesland zwischen den Rahmenvertragspartnern gem. § 75 SGB XI vereinbart ( > Sonderseite Umsetzung Personalbemessung in RP u SL)
Tariforientierung in der Pflege
Arbeitsbedingungen in der Pflege
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema „Arbeitsbedingungen in der Pflege“
Beschäftigtenverzeichnis ambulante Pflege
Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen.
Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den § 293(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.
Informationen zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur finden Sie hier.
Fachkräfteeinwanderung
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland zu arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.
Mitgliederservice
Die
Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG)
vertritt die Interessen der angeschlossenen Mitglieder der Paritätischen Landesverbände sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
Sie verhandelt für ihre Mitglieder die erforderlichen Tarifverträge und unterstützen sie auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr