Digitalisierung in der Pflege
Anwendung der Telematik
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Inhalt
Aktuelles
Aktuell im Fokus
Telematikinfrastruktur (TI)
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das besonders geschützte digitale Netzwerk für das Gesundheits- und Pflegewesen und bietet große Potenziale für die sektorenübergreifende Kommunikation und den Datenaustausch. So können zukünftig Schritt für Schritt der Versand von Nachrichten und Abrechnungsdaten digital erfolgen und Informationen z. B. zur Medikation aus der elektronischen Patientenakte abgerufen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sich bis zum 01.07.2025 alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend in die TI einbinden müssen.
TI-Ressourcenpool
Ein digitales Unterstützungsangebot des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege (GKV-Spitzenverband) zur Einbindung der Langzeitpflege in die Telematikinfrastruktur.
Der TI-Ressourcenpool ist ein umfassendes digitales Informationsangebot zur Einbindung der Langzeitpflege in die Telematikinfrastruktur (TI) und wird durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege des GKV-Spitzenverbandes bereitgestellt, um stationäre und ambulante Einrichtungen auf ihrem Weg in die TI zu unterstützen. Der flächendeckende Einsatz der TI eröffnet die Möglichkeit, die sektorenübergreifende Kommunikation und damit die Arbeits- und Organisationsprozesse in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern.
An der Konzeption und Umsetzung wurden die maßgeblichen Akteure der Pflege, darunter die Verbände der Pflegeeinrichtungen, Herstellerverbände sowie die gematik, beteiligt.
Der TI-Ressourcenpool ist in acht Kategorien unterteilt, die sowohl allgemeine thematische Hinweise und Erläuterungen enthalten als auch auf weiterführende externe Internetangebote verweisen oder die Möglichkeit zum direkten Download von Dateien bieten.
Die Einbindung von Langzeitpflegeeinrichtungen in die TI ist ein umfassendes Thema, das eine enge Abstimmung zwischen verschiedenen Organisationsbereichen erfordert. Aufgrund der thematischen Vielfalt kann es sinnvoll sein, spezifische Aufgaben und Themenbereiche einzelnen Personengruppen innerhalb der Organisation zuzuweisen. Auf der Startseite des TI-Ressourcenpools sind Hinweise eingestellte, welche Inhalte des TI-Ressourcenpools für welche Zielgruppen besonders relevant sind.
Voraussetzung zur Teilnahme an der TI
Zur Eingabe berechtigt sind nur Pflegekräfte, die über einen
elektronischen Heilberufsausweis
verfügen (eHBA) verfügen. Dieser kann beim
elektronischen Gesundheitsregister (eGBR)
beantragt werden. Neben der
Hard- und Software,
die über einen beteiligten Softwareanbieter bezogen werden kann, ist auch eine Institutskarte
(SMC-B-Karte) für die jeweilige Pflegeeinrichtung erforderlich. Diese wird ebenfalls beim
eGBR
beantragt.
Letzte Überprüfung / Aktualisierung 17.10.2024
Links
Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis
Der Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis / Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung wird für alle Bundesländer beim NRW-Serviceportal beantragt.
Informationen zur lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) finden Sie hier.
Gesetze zur Digitalisierung
Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG)
Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG).
Digital-Gesetz (DigiG)
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 das Vorhaben zum Digitalgesetz beschlossen. Damit soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten angelegt und das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet.
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Ebenfalls am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett ein weiteres Digitalisierungsvorhaben beschlossen Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden.
gematik: digitale Anwendungen & Telematikinfrastruktur
Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
Datenaustausch mit den Kranken- und Pflegekassen
Die Technische Arbeitsgruppe der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Teilprojekt Leistungserbringer Pflege hat grundsätzliche Festlegungen und Richtlinien zur Abwicklung des Datenaustauschs nach § 105 SGB XI erarbeitet.
Die Positionsnummern sind Grundlage für die Abrechnung der Leistungserbringer mit den Pflegekassen. Sie werden regelmäßig aktualisiert.
Digitalisierung | Förder- und Finanzierungsrichtlinien
Ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen können einmalig eine Unterstützung für die Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung mit bis zu 12.000 Euro erhalten.
Das Förderprogramm nach
§ 8 Absatz 8 SGB XI für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen wurde bis 2030 verlängert.
Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, die von der Möglichkeit zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur Gebrauch machen, bekommen ab dem 1. Juli 2020 gemäß
§ 106b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB XI die Anschluss- und Betriebskosten im Zusammenhang mit dem Anschluss und der Nutzung der Telematikinfrastruktur in der gleichen Höhe erstattet, wie die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte aufgrund der Finanzierungsvereinbarung nach
§ 378 SGB V.
Sonstige interessante Links
Mitgliederservice | Telematik & Digitalisierung
Jeden dritten Dienstag im Monat bietet #GleichImNetz geballtes Digitalisierungswissen: Markiert Euch den Tag gleich schon mal rot-blau in Euren Monatsübersichten. Einen ganzen Tag lang erwarten Euch verschiedenste Informations- und Diskussionsangebote, aus- und angerichtet nach Euren Wünschen. Bei unseren 1 - 1,5-stündigen Veranstaltungshäppchen, verteilt über den ganzen Tag, ist für jede*n was dabei. Gleich Anmelden und regelmäßig an den kommenden Digi-Dienstag erinnert werden!
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