Pflege-Qualität

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Pflegefachliche Fragestellungen

Qualitätsentwicklung, -prüfung, -darstellung

   Aktuelles

von Redaktion 9. Oktober 2024
Am 20. September 2024 sind die geänderten Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund nach § 114c Absatz 1 SGB XI i.V.m. § 53d Absatz 3 Nummer 5 SGB XI zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi) in Kraft getreten.
von Redaktion 1. Oktober 2024
Das Formular „Nachweis eines Beratungsbesuches nach § 37 Absatz 3 SGB XI“ wurde aktualisiert und ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
von Redaktion 25. September 2024
Bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann künftig neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch die Videotelefonie eingesetzt werden. Dies teilte der Medizinische Dienst Bund in einer Pressemitteilung mit.
von Redaktion 21. August 2024
Der Medizinische Dienst Bund hat die „Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI)“ überarbeitet. Die Richtlinien wurden am 8. Mai 2024 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 3. Juli 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie traten am 13. Juli 2024 in Kraft.
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Richtlinien, Verträge, Formulare, Materialien zur Pflegequalität

Pflege-Begutachtung

Wenn Versicherte einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse stellen, beauftragt die Pflegekasse den regional zuständigen Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dabei wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit gegeben sind und wenn ja, welcher Pflegegrad vorliegt. Zusätzlich prüfen die Gutachterinnen und Gutachter, ob die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln angemessen ist und ob Leistungen zur Prävention oder zur Rehabilitation empfohlen werden sollten.


Grundlage der Begutachtung sind die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien). Sie konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes und legen das Begutachtungsverfahren fest, damit die Begutachtungen in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden. Bis Ende 2021 hatte der GKV-Spitzenverband die Aufgabe, diese Richtlinien zu erlassen. Mit der Umfirmierung des MDS in den Medizinischen Dienst Bund zum 1. Januar 2022 hat der Gesetzgeber diese Aufgabe auf den Medizinischen Dienst Bund übertragen.

Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuche

Pflege-Expertenstandards

Expertenstandards werden von dem Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), angesiedelt bei der Hochschule Osnabrück, entwickelt und herausgegeben. Sie dienen zur Orientierung, sind aber rechtlich nicht verbindlich.

Hochschule Osnabrück | DNQP Expertenstandads und Auditinstrumente

Aus Sicht des Gesetzgebers hat sich die Regelung nach § 113a SGB XI zur Entwicklung von Expertenstandards im Auftrag der Selbstverwaltung nicht bewährt. Daher wurde diese Regelung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz aufgehoben. Die Selbstverwaltung kann nach dem Ende der Begleitforschung entscheiden, ob sie eine weitere Empfehlung zur freiwilligen Einführung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ abgibt.

Medizinischer Dienst Bund | Expertenstandards nach § 113a SGB XI

Pflegedokumentation EinSTEP

EinSTEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation) ist eine Initiative zur Neuausrichtung der Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.

EinSTEP | Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

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