Pflegefachliche Fragestellungen
Qualitätsentwicklung, -prüfung, -darstellung
Inhalt
Aktuelles
Links
Richtlinien, Verträge, Formulare, Materialien zur Pflegequalität
Richtlinien, Grundsätze und Maßgaben zur Qualitätssicherung sowie zur Transparenzvereinbarung stehen auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes in der jeweiligen Rubrik zum Download bereit.
Die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
hat eine gelungene und umfangreiche Zusammenstellung von
Materialien zum Thema Pflegequalität
auf ihrer Homepage eingestellt.
Inhalte:
Pflege-Begutachtung
Wenn Versicherte einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse stellen, beauftragt die Pflegekasse den regional zuständigen Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dabei wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit gegeben sind und wenn ja, welcher Pflegegrad vorliegt. Zusätzlich prüfen die Gutachterinnen und Gutachter, ob die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln angemessen ist und ob Leistungen zur Prävention oder zur Rehabilitation empfohlen werden sollten.
Grundlage der Begutachtung sind die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien). Sie konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes und legen das Begutachtungsverfahren fest, damit die Begutachtungen in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden. Bis Ende 2021 hatte der GKV-Spitzenverband die Aufgabe, diese Richtlinien zu erlassen. Mit der Umfirmierung des MDS in den Medizinischen Dienst Bund zum 1. Januar 2022 hat der Gesetzgeber diese Aufgabe auf den Medizinischen Dienst Bund übertragen.
Pflege-Expertenstandards
Expertenstandards werden von dem Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), angesiedelt bei der Hochschule Osnabrück, entwickelt und herausgegeben. Sie dienen zur Orientierung, sind aber rechtlich nicht verbindlich.
Aus Sicht des Gesetzgebers hat sich die Regelung nach § 113a SGB XI zur Entwicklung von Expertenstandards im Auftrag der Selbstverwaltung nicht bewährt. Daher wurde diese Regelung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz aufgehoben. Die Selbstverwaltung kann nach dem Ende der Begleitforschung entscheiden, ob sie eine weitere Empfehlung zur freiwilligen Einführung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ abgibt.
Pflegedokumentation
EinSTEP
EinSTEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation) ist eine Initiative zur Neuausrichtung der Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.
Mitgliederservice
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr