Das Jahr 2020 stellte einen Paradigmenwechsel in der Pflege dar. Erstmals hat der Bundesgesetzgeber für ausgebildete Pflegefachpersonen die sog. „Vorbehaltenen Tätigkeiten“ definiert, die keine andere Berufsgruppe durchführen oder anordnen darf.
Mit der neuen Berufsordnung 2024 im Saarland werden die Rechte, die Pflichten, die Aufgaben, aber auch die Verantwortungen für die Pflege festgeschrieben. Damit bietet sie Orientierung für den beruflichen Alltag.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) hat jetzt dazu umfangreiche Informationen auf seiner Homepage eingestellt.
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