⚖️Pflegefachassistenzeinführungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen
Redaktion • 16. Dezember 2025
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 17.10. und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31.10.2025 ist das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz rechtskräftig und soll weitgehend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Zentrale Inhalte des Gesetzes
Das neue Gesetz bringt folgende wesentliche Änderungen und Regelungen:
- Bundeseinheitliche Ausbildung: Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich unterschiedlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen.
- Dauer & Struktur:
– In der Regel 18 Monate in Vollzeit.
– Teilzeit möglich (bis zu 36 Monate).
– Verkürzung bei relevanter Berufserfahrung möglich. - Zugangsvoraussetzungen:
– Hauptschulabschluss als Regelfall.
– Zulassung auch ohne Schulabschluss möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose für den erfolgreichen Abschluss gibt - Pflichteinsätze: Praktische Einsätze im stationären Bereich (Langzeitpflege), ambulanten Bereich und stationären Akutpflege gehören zur Ausbildung.
- Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung.
- Berufsbezeichnung und Karrierewege:
– Abschluss führt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachassistent/in“ oder „Pflegefachassistenzperson“.
– Anschlussqualifikationen Richtung Pflegefachkraft oder Studium sind möglich. - Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Vereinfachte Anerkennung durch Kenntnisprüfungen oder Anpassungslehrgänge statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfungen.
Kontext & Zielsetzung
Der Gesetzgeber will damit u. a.:
- die Attraktivität des Pflegeberufs steigern;
- einen einheitlichen Ausbildungsstandard schaffen;
- die Mobilität der Pflegekräfte zwischen den Bundesländern erleichtern;
- und den Fachkräftebedarf langfristig decken.
Links
Pflegefachassistenzeinführungsgesetz – Gesetzestext & Downloads:
Informationen und Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes
Bundestagsinformationen zum Gesetz:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-pflegefachassistenz-1111790

