Rheinland-Pfalz: Fortbildungsordnung (FBO) startet am 01.07.2025

Redaktion • 4. April 2025

Nach einer Mitteilung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wurde die bundesweit erste Fortbildungsordnung von und für Pflegefachpersonen im November 2024 verabschiedet und tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.


Die nachfolgenden Eckpunkte sind in der neuen Fortbildungsordnung enthalten:

 

In Krafttreten:

ab 1.7.2025
 

Geltungsbereich:
reguläre Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz nach § 1 Abs. 1 Ziffer 6. bis 10. HeilBG.
 

40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren:
Pflegefachpersonen müssen innerhalb von einem Zweijahreszyklus mindestens 40 Fortbildungspunkte sammeln.
 

Verschiedene Bildungsformate anerkannt:
Fortbildungspunkte gibt es für unterschiedliche Bildungsformate: Es werden formale Bildungsformate wie Seminare, Tagungen oder Kongresse genauso anerkannt wie digitale Fortbildungsformate oder non-formale. Unter letztere fallen z.B. die Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder die Mitarbeit in Arbeitsgruppen.
 

Fortbildungsklassen:
Pflegefortbildungen werden jeweils nach ihrem thematischen Hauptschwerpunkt einer von acht Klassen zugeordnet. Die Klassifizierung dient zur Orientierung und Abgrenzung der Pflegefortbildungen.
 

Sammeln von Fortbildungsnachweisen:
Die Landespflegekammer RLP prüft stichprobenartig das Erreichen der Summe der erforderlichen Pflegefortbildungspunkte. Nachweise müssen entsprechend aufbewahrt werden.


Weitere Informationen finden Sie unter dem Link https://pflegekammer-rlp.de/pflegebildung/fortbildung/


Landespflegekammer Rheinland-Pfalz | Fortbildung

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