Viermal jährlich wird durch den Ausbildungsverbund zu den Praxisanleitertreffen eingeladen. Diese sind auf den Fortbildungsnachweis gem. § 4 Abs. 3 PflAPrV anrechenbar.
Dabei geht es im Wesentlichen um berufspädagogische Aspekte der Pflegeausbildung auf der Grundlage
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr