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Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung wird begrüßt

Redaktion • 24. September 2024

Die vorgesehen bundeseinheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung wird weitestgehend begrüßt. Kritik gibt es allerdings an der Ausbildungsdauer, der Finanzierung und der Struktur der praktischen Ausbildung.


Die wichtigsten Inhalte des Pflegefachassistenzausbildungsgesetzes sind:


  1. Bundeseinheitliche Ausbildung: Es wird eine einheitliche Pflegefachassistenzausbildung eingeführt, die 18 Monate dauert.
  2. Berufsbild: Nach Abschluss erhalten Absolventen die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistent/in“.
  3. Praxis und Theorie: Die Ausbildung kombiniert theoretischen Unterricht und praktische Einsätze in Pflegeeinrichtungen.
  4. Fachkräftemangel: Das Gesetz soll dem Mangel an Pflegekräften entgegenwirken.


Wesentliche Kritikpunkte:


Ausbildungsdauer:

  • Die Ausbildungsdauer von 18 Monaten wird von den einen (zum Beispiel vom DBfK) als zu knapp und von anderen (zum Beispiel vom BPA) als zu lang kritisiert.


Finanzierung:


  • Kostenverlagerung auf Krankenkassen und Pflegeversicherung: Kritiker, wie der AOK-Bundesverband, bemängeln, dass ein Teil der Kosten auf diese Institutionen abgewälzt wird, was zu höheren Eigenanteilen für Pflegebedürftige führen könnte.
  • Fehlende Länderfinanzierung: Es wird gefordert, dass die Bundesländer die Finanzierung komplett übernehmen sollten, um diese Mehrbelastung zu vermeiden.
  • Unklare Finanzierungsstrukturen: Einige Verbände kritisieren, dass nicht klar ist, wie genau die Ausbildung langfristig finanziert werden soll​.


Struktur der praktischen Ausbildung:

  • Der Paritätische Gesamtverband hält die Einordnung in einen generalistischen Kontext analog PflBG - vor allem mit Blick auf die unterschiedlichen Praxiseinsatzfelder - für nicht richtig, nicht erforderlich und zeitlich nicht umsetzbar.


Eine konkrete Zeitplanung für das weitere Gesetzgebungsverfahren besteht noch nicht.

Paritätischen Gesamtverband | Stellungnahme zur Pflegefachassistenzausbildung

Bisherige Berichterstattung


Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenzausbildung

Redaktion • Sept. 04, 2024


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