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EnEfG: Energieeffizienzmaßnahmen nach dem Energieeffizienzgesetz

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • 22. August 2024

Seit 2015 sind Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zu Energieaudits und ähnlichen Maßnahmen verpflichtet. Das betrifft auch soziale Träger, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und so groß sind, dass sie nicht mehr als kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) anzusehen sind. Hierzu informierten wir mit Fachinformation vom 25. November 2015.


Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG; in Kraft getreten am 18. November 2023) hat die Verpflichtungen zu Energieeffizienzmaßnahmen für Unternehmen in verschiedener Hinsicht erweitert. Auch diese Pflichten gelten für soziale Träger, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.


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