Ergänzungsvereinbarung zur Häuslichen Krankenpflege im Saarland beschlossen
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) und Krankenkassen haben eine Ergänzungsvereinbarung zur Häuslichen Krankenpflege beschlossen, die mehr Handlungsspielraum beim Personaleinsatz eröffnet.
Im Saarland dürfen bestimmte Leistungen der Häuslichen Krankenpflege künftig auch von Nicht-Pflegefachkräften erbracht werden. Hintergrund ist der anhaltende Fachkräftemangel und die Einführung der zweijährigen Pflegeassistenzausbildung. SPG und Krankenkassen haben dazu eine Ergänzungsvereinbarung zu § 8 des Rahmenvertrags gemäß § 132a SGB V vom 1. Oktober 2015 beschlossen. Nachdem der Vorstand der SPG am 18. Juli 2025 zugestimmt hatte, liegt nun auch die Zustimmung aller Krankenkassenarten vor. Die Vereinbarung schafft Rechtssicherheit für Träger und Leistungserbringer.

