Damit noch mehr Unternehmen künftig klimafreundlicher unterwegs sein können, wird die E-Lastenfahrrad-Richtlinie seit dem 1. Oktober fortgesetzt. Auch Pflegeeinrichtungen und -dienste können einen Zuschuss zur Anschaffung beantragen.
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger, die:
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch
maximal 3.500 Euro
pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
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