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Förderung zur Anschaffung von Lastenfahrradanhängern

Redaktion • 14. Oktober 2024

Damit noch mehr Unternehmen künftig klimafreundlicher unterwegs sein können, wird die E-Lastenfahrrad-Richtlinie seit dem 1. Oktober fortgesetzt. Auch Pflegeeinrichtungen und -dienste können einen Zuschuss zur Anschaffung beantragen.


Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger, die:


  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten,
  • mehr Volumen transportieren können als ein herkömmliches Fahrrad und
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.


Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Nationale Klimaschutz Initiative | Weitere Informationen und Beantragung

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