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Gesetzentwurf zur Pflegeassistenzausbildung

Redaktion • 18. Juli 2024

Der Entwurf eines Gesetzes für eine bundeseinheitliche  Pflegeassistenzausbildung ist in die Anhörung gegangen. Bislang war diese Ausbildung Ländersache. Vorgesehen ist eine 18-monatige Ausbildung. Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich. 


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