Paritätischer kritisiert Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz

7. März 2026

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die von CDU/CSU und SPD vorgestellten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Die geplanten Änderungen könnten Klimaziele gefährden und langfristig zu höheren Kosten für Mieterinnen und Mieter führen.


Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Das Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen, das im öffentlichen Diskurs häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wird. Ein Kabinettsentwurf soll bis Ostern 2026 vorliegen; das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen.

Zu den wichtigsten Punkten der Eckpunktevereinbarung zählen:


  • Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen.
  • Gas- und Ölheizungen könnten wieder ohne diese Vorgabe eingebaut werden.
  • Stattdessen ist eine schrittweise steigende Quote für CO₂-neutrale Brennstoffe vorgesehen (ab 2029 zunächst 10 Prozent).
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 fortgeführt werden.


Paritätischer warnt vor Klimaschutzlücke


Der Paritätische Gesamtverband bewertet die geplanten Änderungen kritisch. Nach Einschätzung des Verbandes könnten die neuen Regelungen zu einer wachsenden Klimaschutzlücke im Gebäudesektor führen. Eine Studie des Öko-Instituts kommt demnach zu dem Ergebnis, dass die Änderungen die CO₂-Lücke bis 2040 deutlich vergrößern könnten.


Auch sozialpolitisch sieht der Verband Risiken. Wenn Vermieter weiterhin fossile Heizungen einbauen, könnten steigende CO₂-Preise und Energiepreise langfristig zu höheren Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter führen. Gleichzeitig fehlten bislang konkrete Instrumente für einen wirksamen Mieterschutz.


Die Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes, Katja Kipping, bezeichnete die geplanten Änderungen als riskant. Die angekündigte „Technologieoffenheit“ könne sich für viele Haushalte als Kostenfalle erweisen und setze falsche Anreize für Investitionen in fossile Heizsysteme.


Bedeutung auch für Pflegeeinrichtungen


Für Pflegeeinrichtungen und Träger sozialer Dienste sind energie- und klimapolitische Regelungen im Gebäudebereich von großer Bedeutung. Viele Einrichtungen betreiben größere Gebäudekomplexe mit hohem Energiebedarf – etwa für Heizung, Warmwasser, Lüftung oder Kühlung. Änderungen im Gebäudeenergie- und Förderrecht wirken sich daher unmittelbar auf Betriebskosten,


Investitionsentscheidungen und Modernisierungsstrategien aus.

Sollten die geplanten Änderungen tatsächlich zu einer stärkeren Nutzung fossiler Heizsysteme führen, könnten steigende CO₂-Preise und Energiekosten mittel- bis langfristig auch Pflegeeinrichtungen belasten. Gleichzeitig stehen viele Träger vor der Aufgabe, ihre Gebäude klimaresilient zu gestalten – etwa durch bessere Dämmung, effiziente Heizsysteme, Photovoltaik oder Maßnahmen zum


Hitzeschutz für Bewohnerinnen und Bewohner.

Gerade in der stationären Pflege sind größere energetische Modernisierungen häufig nur mit verlässlicher Investitionsförderung und langfristiger Planung wirtschaftlich umsetzbar.





Quelle:
Der Paritätische Gesamtverband >

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