Von den jüngsten Pflegereformen haben sowohl Pflegebedürftige wie auch Pflegekräfte stark profitiert. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesgesundheitsministerium im Siebten Pflegebericht, den das Bundeskabinett am 19.05.2021 verabschiedet hat. Für den Berichtzeitraum 2016 bis 2019 sind sowohl die Leistungen in der Pflegeversicherung ausgeweitet wie auch die Bezahlung der Pflegekräfte verbessert worden.
Die zentralen Ergebnisse des Berichts
- Von 2015 bis 2017 wurde mit den drei Pflegestärkungsgesetzen (PSG I bis III) die bisher größte Reform der Pflegeversicherung in Bezug auf Leistungen, den Zugang pflegebedürftiger Personen zu den Leistungen und das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Die wichtigsten Ergebnisse werden im Bericht dargestellt: Ein erheblicher Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – plus 50 Prozent auf rund 4 Millionen von 2015 bis 2019 – geht mit vielfach deutlich höheren Leistungsansprüchen einher. Allen Pflegebedürftigen konnte ein gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht werden, unabhängig davon, ob sie körperlich, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sind.
- Im Jahr 2017 wurde mit dem Pflegeberufegesetz der Grundstein für eine zukunftsfähige qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.
- Mit der 2018 ins Leben gerufenen Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurden in einem umfassenden Prozess gemeinsam mit allen an der Pflege beteiligten Akteuren zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs erarbeitet, die Schritt für Schritt umgesetzt werden.
- Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde das Sofortprogramm Pflege u.a. mit zusätzlichen Stellen für Pflegefachkräfte in der vollstationären Pflege umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf gestärkt, die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte gezielt unterstützt und zur Entlastung der beruflich Pflegenden die technische und digitale Ausstattung in Pflegeeinrichtungen gefördert. Ambulante Betreuungsdienste können infolge des Terminservicegesetzes als neues professionelles Versorgungsangebot zugelassen werden. Hierdurch wurde das Leistungsangebot für Pflegebedürftige erweitert. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) regelte den freiwilligen Anschluss der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und konnte die Digitalisierung des Pflegebereichs weiter stärken.
- Verbesserte Gehälter für Pflegekräfte wurden durch Regelungen im PSG I und III sowie im PpSG ermöglicht. Sie stellen eine vollständige Finanzierung von Gehältern mindestens bis Tarifniveau durch die Kostenträger in den Pflegesatz- bzw. Vergütungsverhandlungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen sicher. Zudem wurden die Pflegemindestlöhne in der Langzeitpflege erhöht und erstmals differenzierte Vorgaben für Pflegefachkräfte vorgesehen. Die Pflegelöhne werden dadurch insbesondere in ländlichen Gebieten und in den neuen Bundesländern zum Teil deutlich angehoben.
Siebter Pflegebericht - Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der BRD | 2016 - 2019 (PDF)