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Bundestag beschließt Gesetze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • 18. Dezember 2023

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet. Voraussichtlich im Februar 2024 sollen beide Gesetze im Bundesrat abschließend behandelt werden.


Das Digital-Gesetz sieht vor, die elektronische Patientenakte (ePA) ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten einzuführen. Ein Opt-out Widerspruchsverfahren soll allen Versicherten die Möglichkeit bieten, die ePA nicht zu nutzen. In der ePA werden automatisch Medikationsübersichten erstellt und wichtige Behandlungsinformationen wie Arztbriefe und Befunde übermittelt. Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem das elektronische Rezept verbindlich eingeführt. Auch Personen, die über kein Smartphone verfügen, sollen ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen können und bei Bedarf durch Ombudsstellen unterstützt werden. Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen sollen ebenfalls breiter genutzt werden.

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