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Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDVTP)

Redaktion • 27. Mai 2021

Die Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI über die Darstellung und Bewertung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI - Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDVTP) - vom 13.04.2021 wurde, nebst Anlagen, auf der Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege veröffentlicht.


Die Vereinbarung gilt für alle zugelassenen Tagespflegeeinrichtungen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.


Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege / Dokumente zum Download (Link)

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