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Rechtssicherheit für häusliche Betreuung gefordert

Redaktion | Pflegefachinformation | Ambulant • 6. Juni 2021

Der VdK und Arbeitskammer des Saarlandes haben ein Konzept entwickelt, um die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) - die insbesondere durch osteuropäische Bereuungskräfte erfolgt - rechtssicher zu gestalten.


3000 Familien im Saarland, deren pflegebedürftige Angehörige von Betreuungskräften aus Osteuropa versorgt werden, leben in ständiger Rechtsunsicherheit und bekommen bisher für die nötigen Aufwendungen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Politik scheut sich seit Jahren, eine gesetzliche Lösung für diese derzeit unverzichtbare Versorgungssäule für hilfebedürftige Menschen auf den Weg zu bringen. In Deutschland sind in rund 300.000 hilfesuchenden Familien zirka 700.000 Betreuungskräfte, überwiegend aus Polen und anderen osteuropäischen EU-Staaten, im Einsatz. Im Saarland wechseln sich rund 7000 Betreuungskräfte in den betroffenen Familien im Verlauf eines Jahres ab, so der VdK in einer Presseerklärung am 11.05.2021.


Der Sozialverband VdK Saarland und die Arbeitskammer des Saarlandes haben nach mehrjähriger Beobachtung des sich zuspitzenden Problems in einem bundesweit einmaligen Konzept Lösungsvorschläge erarbeitet, um weitestgehende Rechtssicherheit für die im privaten Umfeld eingesetzten Betreuungskräfte und die Familien der Pflegebedürftigen herzustellen und Qualitätsstandards zu etablieren. Darin fordern sie den Bundesgesetzgeber auf, schnellstens einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) zu verabschieden.


Zur vollständigen Presserklärung des VdK (Link)


Positionspapier zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft | BihG (PDF)

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