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Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • 7. Dezember 2023

Für eine Krankschreibung müssen Patient*innen ab heute nicht mehr zwingend eine ärztliche Praxis aufsuchen. Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patient*innen müssen in der jeweiligen ärztlichen Praxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.

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