Die Verordnung vom 10. Juni 2020 wurde durch das nun verkündeten „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bis zum 30.09.2021 verlängert. Damit können Fachkräfte die Praxisanleitung übernehmen, wenn sie bis zum 30.09.2022 die Weiterbildung als Praxisanleiter*in abschließen können.
Konsolidierte Fassung der Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen (Link)
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