Nach der Änderung der Verordnung zu Bekämpfung der Corona-Pandemie (siehe auch Bericht vom 20.11.21), wurde die Landesrahmenempfehlung zum Schutz vulnerabler Gruppen und die Teststrategie Saarland angepasst. Wesentliche Änderung ist die Einführung des 2G plus-Modell für Besuchende.
Darüber hinaus wurden die Regelungen zur Testung von Beschäftigten entsprechend angepasst. Eine Pflicht zur täglichen Nachweiskontrolle durch die Einrichtungen sowie deren regelmäßiger Dokumentation wurde zusätzlich eingeführt.
Teststrategie Saarland SARS-CoV-2 | Stand 22. November 2021 (PDF)
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