Übersicht Förderungen

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Förder- und Investitionsmöglichkeiten in Bereichen Energie und Klimaschutz

Zusammengestellt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Stand 04.11.2022

(1) Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMU)


Mit der sog. Kommunalrichtlinie wird die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt. Mit Zuschüssen gefördert werden strategische und investive Maßnahmen. Beispiele für strategische Maßnahmen sind Einführung eines Energiemanagements oder Machbarkeitsstudien. Beispiele für investive Maßnahmen sind Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung oder Sanierung bzw. Nachrüstung von Lüftungsanlagen.


Gefördert werden u.a. öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen sowie gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen.


Weitere Infos finden Sie auf:

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie


Das Richtlinientext finden Sie unter:

https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/2022_NKI_Kommunalrichtlinie%20des%20BMU_0.pdf


Das Merkblatt mit Infos zu den inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen finden Sie hier:

https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/2022_NKI_Kommunalrichtlinie_Technischer-Annex_0.pdf


(2) Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus und Neubauten gefördert. Sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude stehen im Fokus der BEG. 


BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM):


Mit Zuschüssen gefördert werden u.a. Maßnahmen an der Gebäudehülle (wie z.B. neue Fenster oder Wärmedämmung), neue Heizungstechnik (z.B. Biomasse-, Wärmepumpen- oder Solarthermieanlagen) oder Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Die Abwicklung von BEG-EM erfolgt über das BAFA.


Weitere Infos finden Sie unter:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/sanierung_nichtwohngebaeude_node.html


BEG-Nichtwohngebäude:

 

Mit zinsgünstigen Darlehen und zusätzlichen Tilgungszuschüssen werden Komplettsanierungen zum Effizienzhaus und energieeffiziente Neubauten gefördert. Die Abwicklung erfolgt über die KfW.


Weitere Infos zum KfW-Programm „Nichtwohngebäude – Kredit“ (Programmnummer 263) finden Sie unter: www.kfw.de/263

Antragsberechtigt sind u.a. gemeinnützige Organisationen.

 

(3) Förderung von Elektromobilität


Beispielhaft ist das KfW-Programm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ (Programmnummer 441), in dem auch z.B. gemeinnützige Organisationen Zuschüsse für nicht öffentliche Ladesäulen beantragen können.


Weitere Infos finden Sie auf: www.kfw.de/441


Eine kompakte Übersicht über Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität wurde von der Lotsenstelle für alternative Antriebe zusammengestellt: https://www.energieagentur.rlp.de/themen/mobilitaetswende/foerdermoeglichkeiten-fuer-elektromobilitaet/


(4) Förderung PV-Anlagen und Batteriespeicher


PV-Anlagen und Batteriespeicher werden von der KfW mit zinsgünstigen Darlehen gefördert.

Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/270


(5) Energieberatung Nichtwohngebäude


Über das BAFA ist eine Energieberatung für Nichtwohngebäude möglich – entweder in Form eines Sanierungsfahrplans (Schritt für Schritt-Sanierung) oder eines Konzepts für eine umfassende Sanierung. Auch die Förderung für Konzepte für den energieeffizienten Neubau ist möglich.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.


Weitere Infos sind erhältlich auf:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html

 

(6) Nahwärmenetze


Auch hier gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:


a) Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):


Förderung Errichtung eines Gebäudenetzes sowie Anschluss an ein Wärmenetz. 

Weitere Infos:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

 

b) Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW):


Förderung von Wärmenetzen und den entsprechenden Wärmeerzeugern (z.B. Biomasseheizwerk) sowie u.a. Machbarkeitsstudien mit Zuschüssen. 


Weitere Infos:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html

 

c) Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ (ZEIS):


Förderung von Wärmenetzen und den entsprechenden Wärmeerzeugern sowie u.a. projektvorbereitende Studien. Weiterhin werden die Sanierung von Straßenbeleuchtungsanlagen (nur Kommunen sind antragsberechtigt) und kommunale Modellprojekte zur Sektorenkopplung gefördert. Eine Kumulierung mit öffentlichen Zuschüssen Dritter ist im Rahmen der jeweils einschlägigen beihilfe- und zuwendungsrechtlichen Regelungen möglich. 


Weitere Infos:

https://www.energieagentur.rlp.de/service-info/foerderinformationen/foerderprogramm-zukunftsfaehige-energieinfrastruktur/


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