Die nächste Erhöhung der Mindestentgelte auf 15,50 Euro brutto je Stunde (Pflegehilfskräfte), 16,50 Euro brutto je Stunde (Pflegekräfte mit mind. 1-jähriger Ausbildung) und 19,50 Euro brutto (Pflegefachkräfte) je Stunde steht ab dem 1. Mai 2024 an.
Nach einer dritten und letzten Erhöhung ab dem 1. Juli 2025 auf 16,10 brutto je Stunde / 17,35 Euro brutto je Stunde / 20,50 Euro brutto je Stunde wird die Verordnung mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft treten.
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