Mit Ablauf der Übergangsreglung in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie ist die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege ab 31. Oktober 2023 verbindlich anzuwenden. Zugleich entfällt der Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege über die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie; dieser Passus wird dort nach dem 30. Oktober 2023 gestrichen. Verbände sehen die Versorgung der AKI-Patientinnen und Patienten in Gefahr.
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