Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste entsprechend der aktuellen epidemiologischen und gesetzlichen Lage angepasst. Der zum 22. Dezember 2021 aktualisierte Arbeitsschutzstandard, der zuletzt am 24. November 2021 veröffentlicht wurde, umfasst branchenspezifische Hilfestellungen für Einrichtungen und Dienste zur Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten mit Blick auf das Coronavirus SARS-CoV-2.
Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie von sozialen Diensten umgesetzt werden. Darüber hinaus bieten die beschriebenen Maßnahmen Orientierung, um ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen.
Dem Arbeitsschutzsstandard wurden aktuelle Regelungen, die sich aus der Neufassung des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergeben, hinzugefügt. Weiterhin wurden Anpassungen gemäß der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgenommen.
Insbesondere wurden die folgenden Punkte in den Arbeitsschutzstandard aufgenommen:
Der aktualisierte Arbeitsschutzstandard ist online auf der
Website der BGW verfügbar.
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