Die Corona-Pandemie erfordert spezielle Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten in der ambulanten und stationären Pflege. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Pflege an die gesetzliche Lage angepasst.
Hervorzuheben sind folgende Punkte:
Ergänzend kann es rechtliche Vorgaben der Bundesländer geben, die einzuhalten sind.
Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus.
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