Die Corona-Verordnung wurde im Ministerrat angepasst und um knapp zwei Wochen verlängert. Die Verordnung trat am 19. Juni 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.
Eine inhaltliche Veränderung in der aktuellen Version der Rechtsverordnung gibt es mit der Neuaufnahme der Testpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Diese wurden zuvor separat in der saarländischen Teststrategie festgehalten, die seit Sonntag, dem 19.06.2022 entfallen ist. Die Regelungen an sich bleiben gleichlautend. Demnach gilt beispielsweise weiterhin eine Testpflicht für Besucher von Pflege- und Alteneinrichtungen und Krankenhäusern.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr