Soziale Dienstleister sind derzeit exorbitanten und oft existenzgefährdenden Sachkostensteigerungen ausgesetzt, besonders, wenn auch nicht ausschließlich in den Bereichen Energie und Lebensmittel.
In der Pflege kommen die Kosten für medizinischen Sachbedarf zur Pandemiebekämpfung hinzu, seit der Pflegerettungsschirm Ende Juni dieses Jahres ausgelaufen ist. Der Versuch auf dem Verhandlungsweg, die Entgelte sozialer Dienstleister anzupassen, ist langwierig und hat in der Fläche Aussicht, um die soziale Infrastruktur zu retten.
Der Paritätische fordert daher staatliche Hilfsmaßnahmen, um die Defizite rechtzeitig und zielgerichtet auszugleichen.
Solange solche Maßnahmen nicht sicher sind, bleibt entgeltfinanzierten sozialen Dienstleistern nur, ihren Anspruch auf Nachverhandlung ihrer Vergütungen nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage zu prüfen. Da eine Vergütungsanpassung von vielen Kostenträgern pauschal abgelehnt wird, ist es sinnvoll sich mit den Voraussetzungen des Anspruchs auf Nachverhandlung auseinanderzusetzen. In der Anlage finden Sie hierzu einige Hinweise und Argumente, den Anspruch zu begründen. Eine Prognose der Erfolgsaussichten ist darin jedoch nicht enthalten, da diese immer die Abwägung aller Umstände im Einzelfall erfordert und weil die Kriterien für eine wesentliche Abweichung der Annahmen, die die Vertragsparteien dem Vertragsschluss zu Grunde gelegt haben, strittig sind.
Argumentationshilfe_Preissteigerungen PDF 114 KB
Anlage_BMG_Schreiben_an_GKV.pdf PDF 157 KB
Anlage_BMWK_Auslegungsrundschreiben_Preissteigerungen PDF 147 KB
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Anuschka Novakovic
Referentin für die Grundlagen der Finanzierung
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