Fristgerecht innerhalb einer vorgegebenen Frist von 1,5 Tagen haben die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung“ an das BMG übersandt, in der die BAGFW die geplanten Änderungen grundsätzlich begrüßt. Gemäß § 19 Abs. 1 TestV wäre die Testverordnung andernfalls am 31.03.2022 ausgelaufen.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr