Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie am 22. März 2021
Redaktion • 23. März 2021
Die von der Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Massnahmen sehen eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen - insbesondere über Ostern - vor. Sie sollen "zu einer früheren Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren Beschränkungen" führen.
Wesentliche Punkte in Kürze:
- Anpassung der Landesverordnungen ab 29.03. mit Verlängerung bis 18.04. (Nr. 1)
Bei 7-Tages-Inszidenzen von über 100 (Nr. 3)
- Tragepflicht medizinischer Masken in privaten PKW
- Konsequentes Tragen von Masken und tagesaktuelle Schnelltest
- Ausgangsbeschränkungen
- Verschärfte Kontaktbeschränkungen
Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Nr. 11) - Weiterhin konsequente Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten
- Nach Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgesehen erweitert werden
- Wissenschaftliche Klärung und Empfehlung durch das RKI hinsichtlich der Unsicherheit, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt
Weitere Masnahmen
- 01.04. und 03.04. einmalig zusätzliche Ruhetage (Nr. 4)
- 01. bis 05.04. Ansammlungsverbot (Nr. 4)
- 01. bis 05.04. Schließung der Außengastronomie (Nr. 4)
- Mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Nr. 5)
- Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas (Nr. 5)
- Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause (Nr. 7)
- Ein bis zweimal wöchentliche Tests von Mitarbeiter*innen (Nr. 7)
- Verzicht von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland (Nr. 9)