Der Bundesrat hat das Pflegebonusgesetz gebilligt. Damit kann es, voraussichtlich einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft treten. Pflegeinform wies am 26.05.22 auf das entsprechende Fachrundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes hin.
Das genaue Verfahren wird in der "Pflegebonus-Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI" geregelt, welche vom GKV-Spitzenverband erlassen wird. Diese befinden sich zur Zeit in der Abstimmung.
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