In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. August 2021 wurden Beschlüsse hinsichtlich der weiteren Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Länder sowie Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen.
Geimpfte und Genesene werden künftig von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
Die entsprechenden Verordnungen und Verfügungen sollen spätestens bis zum 23. August 2021 angepasst werden.
Rechtliche Vorgaben und Schutzkonzepte für medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichten sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe können zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen abweichende Vorgaben enthalten.
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