Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels erhält der Schutz vulnerabler Personengruppen vor den Folgen häufiger auftretender Hitzeereignisse eine zunehmende Bedeutung. Der Qualitätsausschuss Pflege hat jetzt „Bundeseinheitlichen Empfehlungen zum Einsatz von Hitzeschutzplänen“ veröffentlicht.
Pflegebedürftige Personen sind wegen ihres meist fortgeschrittenen Alters, wegen krankheits- bzw. therapiebedingter Einflussfaktoren oder aufgrund von Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit in einem besonderen Maße von hitzebedingten Gesundheitsrisiken betroffen.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und unter Verweis auf den „Hitzeschutzplan für Gesundheit – Impuls des BMG“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 113b Abs. 4 Satz 3 SGB XI mit der Entwicklung und Veröffentlichung einer bundeseinheitlichen Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten beauftragt. Diese Empfehlung soll neben bereits vorliegenden Hitzeschutz-plänen/Maßnahmen und der bestehenden Expertise der Pflegekräfte in den Pflegeeinrichtungen und -diensten zusätzliche Orientierung bieten. Die Erstellung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen gehen gegebenenfalls mit zusätzlichen Ressourcen einher, die entsprechend Berücksichtigung finden sollten. Damit soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass der Mehraufwand refinanziert werden und sich folglich in den Vergütungsvereinbarungen wiederspiegeln muss.
Die Empfehlungen gelten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen inklusive Kurzzeitpflegeeinrichtungen (vgl. Abschnitt 4.), ambulante Pflege- und Betreuungsdienste (vgl. Abschnitt 5.) und teilstationäre Einrichtungen der Tagespflege (vgl. Abschnitt 6.).
Sie beinhalten ein Großteil an Maßnahmen, die heute schon regelmäßig in den Einrichtungen Anwendung finden (und bei denen häufig die Refinanzierung noch nicht geklärt ist) und münden in eine Planungsebene, die hier mit „Hitzeschutzplan“ betitelt wird. Bei den Maßnahmen handelt sich zudem um den allgemeinen anerkannten Stand – „State oft the art“.
Der Qualitätsausschuss Pflege hat die bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschut-plänen in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten am 28.03.2024 beschlossen. Das BMG hat zwischenzeitlich seine Nichtbeanstandung erklärt. Die Empfehlung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der
Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege am 24.05.2024 in Kraft.
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