10. November 2022 Fachinfo
Gesundheit, Teilhabe und Pflege
Der Gesetzgeber war nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2021 dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um bei Entscheidungen über die Zuteilung überlebenswichtiger, nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung zu verhindern. Der Bundestag hat am 10. November über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Schon der Gesetzentwurf war breiter Kritik ausgesetzt.
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