Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat Empfehlungen zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege (HKP), Stand 25.11.2021 veröffentlicht. Diese gelten auch für die ambulante Intensivpflege, und sind bis zum 31.03.2022 befristet.
Ziel ist es, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrechtzuerhalten, indem von Seiten der Krankenkassen mit möglichst einheitlicher Ausrichtung dazu beigetragen wird, dass der pandemiebedingten Ausnahmesituation angemessen Rechnung getragen werden kann.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr