Gestern wurde die aktualisierte Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe veröffentlicht. Sie gilt vom 24.11. bis zum 15.12.2021. Neben Änderungen der Hygieneregeln und zur Testung werden Einrichtungen verpflichtet, den prozentualen Anteil von immunisierten Beschäftigten und Bewohnern im Eingangsbereich zu veröffentlichen.
Die wichtigsten Regeln in Kürze:
Neuaufnahmen
Besuchs- und Betretungsrechte
Testung von Bewohnerinnen und Bewohner
Melde- und Informationspflichten
Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
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