Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Ministerpräsident*innen hat das Saarland die „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ angepasst. Sie tritt am heutigen Mittwoch in Kraft.
Eine Änderung des - für die Pflege maßgeblichen Landesrahmenkonzeptes zum Schutz vulnerabler Gruppen – wurde bislang nicht veröffentlicht (letzter Stand 23.12.21)
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