Mit der Verordnung soll der Anspruch für gesetzlich krankenversicherte Personen auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 über die in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgesehenen Schutzimpfungen hinaus bis zum 29. Februar 2024 erweitert werden.
Zudem soll ein Anspruch auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Präexpositionsprophylaxe zum Schutz vor COVID-19 für Versicherte bis zum 30. Juni 2024 vorgesehen werden.
Dieser soll weiterhin für Patient*innen gelten,
Die Verordnung tritt mit Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung
zum 08. April 2023 in Kraft.
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