Der Deutsche Bundestag hat am 03. Juni 2022 das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Damit gibt es zum 1.10.2022 eine Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro und eine Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze auf 1.600 Euro im Monat.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr