Am 22. März 2024 wurden das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zuletzt wurden beide Gesetze am 2. Februar 2024 im Bundesrat abschließend beraten und ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses gebilligt.
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