Ausgerollt wird die ePA für alle ab 15. Januar 2025 zunächst in Modellregionen. Vier Wochen später soll die elektronische Patientenakte dann für alle Versicherten, die nicht widersprechen, in die bundesweite Nutzung gehen.
Bis dahin informieren gesetzliche Krankenkassen, gematik und Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Versicherten und die Ärzteschaft über das größte Digital-Projekt im Gesundheitswesen. Das BMG hat dazu eine Internet-Seite „epa-Vorteile.de“ eingerichtet, auf der die wichtigsten Fragen beantwortet werden und die im Verlauf der Kampagne mit Erklärvideos zur Nutzung und Experteninterviews zum Nutzen weiter ausgebaut wird. In den letzten drei Monaten des Jahres startet dann eine crossmediale Aufklärungskampagne. Parallel dazu kommunizieren die Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten. Und gematik sowie Kassenärztliche Vereinigungen informieren die Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Mit dem Start der ePA für alle erhalten Versicherte von Beginn an eine vollständige, weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht. Ärztinnen und Ärzte können so besser nachvollziehen, welche Medikamente eingenommen werden. Das erhöht die Patientensicherheit. Darüber hinaus sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, mit Einführung der ePA für alle auch Befundberichte aus medizinischen Untersuchungen und Behandlungen sowie Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassbriefe, die sie im Rahmen der aktuellen Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten erstellen, in der ePA zu speichern. Beim Arztwechsel, nach Zusatzuntersuchungen, nach Krankenhausaufenthalten liegen die erfassten Informationen künftig vor. Weitere Ausbaustufen der ePA sind geplant.
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