Zum 01.01.2025 erhöhen sich die Leistungsbeträge nach § 43 SGB XI für die stationäre Pflege um 4,5 %. Dazu wurde ein gemeinsames Informationsblatt der Ersatzkassen (vdek) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erstellt. Die Erhöhung wurde noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Zum 01.01.2025 erhöhen sich die Leistungsbeträge nach § 43 SGB XI für die stationäre Pflege um 4,5 %. Dies bedeutet, dass sich der Leistungsanspruch der Bewohnerinnen und Bewohner zwischen 35 Euro und 91 Euro bei den Pflegegraden 2 bis 5 erhöht. Aufgrund des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils bei den pflegebedingten Aufwendungen werden aber alle Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung gleichmäßig entlastet, unabhängig der pflegegradbezogenen Leistungserhöhungen.
Die ausstehende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde von der BAGFW beim Bundesministerium für Gesundheit schon mehrfach angemahnt. Ohne die Veröffentlichung tritt das Gesetz nicht in Kraft.
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