Am 04. August 2023 trat das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Letztverbraucherinnen und -verbraucher vor außergewöhnlichen Belastungen aufgrund steigender Preise bei leitungsgebundenem Erdgas, Wärme und Strom im Zuge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu schützen. Gleichzeitig soll durch die gesetzliche Verpflichtung, eine Energieberatung durch eine geprüfte Gebäudeenergieberaterin oder einen geprüften Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen, der künftige Energieverbrauch der Pflegeeinrichtungen gesenkt werden.
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