Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2023 in 2. und 3. Lesung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zugestimmt. Die im Gesetz enthaltenen Neuerungen sind aus Sicht des Paritätischen überwiegend zu begrüßen. Besonders erfreulich ist die Streichung des Gesetzeszwecks der „Begrenzung“ der Einwanderung. Weitere zentrale Änderungen enthalten eine Stichtagsregelung zur Schaffung der Möglichkeit eines sog. Spurwechsels aus humanitären Aufenthaltszwecken, Erleichterungen beim Familiennachzug für Fachkräfte sowie die Überführung der Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung.
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